STRAFVERFAHREN

Strafrecht für Geschädigte: Ihre Stimme im Strafverfahren

In wirtschafts- oder vermögensrechtlichen Strafverfahren stehen die Geschädigten oft im Schatten der Aufmerksamkeit. Doch gerade sie sind es, die unter den betrügerischen Handlungen, Veruntreuungen oder anderen Vermögensdelikten am meisten leiden. Unsere Kanzlei hat sich daher bewusst entschieden: Wir vertreten grundsätzlich keine Täter, die sich am Vermögen ihrer Kunden vergangen haben, sondern ausschließlich jene, die geschädigt wurden – und das mit Nachdruck und Erfahrung.


Als Privatbeteiligte (Nebenkläger) erhalten Geschädigte im Strafverfahren die Möglichkeit, aktiv am Verfahren teilzunehmen und Schadenersatzansprüche bereits im Strafprozess geltend zu machen. Wir vertreten eine Vielzahl solcher Mandanten und begleiten sie von der Anzeige bis zum Urteil.

Wir vertreten nicht die Täter. Wir kämpfen für die Rechte der Geschädigten.


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Ihre Interessen als Privatbeteiligte – professionell vertreten

In der Praxis zeigt sich oft: Die Sachverhalte sind komplex, die Spuren verschleiert und die Dokumentation mangelhaft. Staatsanwälte stehen dabei vor der Herausforderung, unter hohem Zeitdruck und begrenzten Ressourcen geschickte Betrüger zu entlarven. Genau hier kommen wir ins Spiel.


Unsere Kanzlei bringt als sachkundiger Vertreter der Nebenklage entscheidende Vorteile mit:



  • Aufarbeitung und rechtliche Bewertung komplexer Sachverhalte
  • Unterstützung der Ermittlungsbehörden durch gezielte Hinweise und Dokumentationen
  • Aktive Mitwirkung an der Hauptverhandlung
  • Geltendmachung von Schadenersatz- und Rückforderungsansprüchen im Strafverfahren
  • Vermeidung zusätzlicher Zivilprozesse durch erfolgreiche Beteiligung im Strafprozess

Klarheit, Gerechtigkeit und Entschädigung – wir kämpfen für Ihr Recht

Unser Ziel ist es, nicht nur eine Verurteilung in der Hauptsache, sondern auch eine Verurteilung zum Geldersatz zu erreichen. Wir sorgen dafür, dass Ihr finanzieller und ideeller Schaden gesehen und ernst genommen wird – und dass Sie als Geschädigter zu Ihrem Recht kommen.


Kontaktieren Sie uns! Wir vertreten Sie im Strafverfahren mit Expertise, Durchsetzungskraft und Engagement.

UNTERNEHMENSBERATUNG


Nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens sollte eine rechtliche Beratung eingeholt werden. Ebenso wichtig ist es, einen permanenten Ansprechpartner in juristischen wie betriebswirtschaftlichen Fragen zu haben.

Auch die laufende Unternehmensberatung gehört zu den Dienstleistungen der Kanzlei Vogl. Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung auf den Gebieten Vertragsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Vorschriften der Rechnungslegung und in anderen rechtlichen Fragen.

Unsere Mitarbeiter verfügen nicht nur über juristische, sondern auch über fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Diese Kombination gewährleistet auch eine optimale Betreuung im Hinblick auf Betriebsberatungen und Unternehmenssanierungen.