KÖRPERSCHAFTSRECHT

Körperschaftsrecht – Ihre Interessen rechtssicher vertreten

Das Körperschaftsrecht umfasst ein breites Spektrum an rechtlichen Fragestellungen, die insbesondere bei Stiftungen, Trusts, Anstalten und anderen juristischen Personen von großer Bedeutung sind. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren in diesen Bereichen tätig und bietet Ihnen fundierte Unterstützung bei der Errichtung, Strukturierung und laufenden Betreuung solcher Rechtsträger – national wie international.

Gestalten Sie Ihre Vermögensstruktur klug – wir kümmern uns um die rechtliche und steuerliche Umsetzung.


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Ein zentrales Anliegen ist dabei die Rechts- und Steuersicherheit Ihrer Struktur. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Maßgaben – insbesondere der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die bei grenzüberschreitenden Konstellationen eine entscheidende Rolle spielen.

Internationale Strukturen – individuell und diskret betreut

Ein besonderes Spezialgebiet von Dr. Vogl ist die rechtliche Vertretung von Settlors, Stiftern und Begünstigten (Beneficiaries), die in Konflikt mit Treuhändern, Stiftungsräten oder Trustees geraten sind. In vielen dieser sensiblen Fälle konnten wir unsere Mandanten erfolgreich vertreten – stets unter Wahrung höchster Diskretion und mit einer klaren, lösungsorientierten Strategie.


Unsere Leistungen im Körperschaftsrecht umfassen:



  • Gründung und rechtliche Gestaltung von Stiftungen, Trusts und Anstalten
  • Durchsetzung der Rechte von Stiftern, Settlors und Begünstigten
  • Vertretung bei Konflikten mit Mandatsverantwortlichen und Organen
  • Steuerliche Strukturierung unter Berücksichtigung internationaler Abkommen
  • Langfristige Betreuung und rechtliche Begleitung komplexer Vermögensstrukturen

Ihr verlässlicher Partner für komplexe Körperschaftsstrukturen

Egal ob Sie eine neue Struktur errichten, bestehende Verhältnisse überprüfen oder Ihre Rechte als Begünstigter durchsetzen möchten – die Kanzlei Vogl bietet Ihnen umfassende Expertise im Körperschaftsrecht und steht Ihnen national wie international zur Seite.


Kontaktieren Sie uns für eine diskrete, rechtssichere und steueroptimierte Lösung.

HANDELSVERTRETERRECHT

Im Bereich des Handelsvertreterrechts stellen sich viele Fragen. Dies beginnt damit, welche Personen unter den Begriff des Handelsvertreters zu subsumieren sind, und endet mit dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Nach wie vor genießt der Handelsvertreter eine sehr bedeutende Stellung in unserer Wirtschaft. Für ihn und die durch ihn Vertretenen, stellen sich aber vielfältige Fragen (Provisionen, Pflichten, Befugnisse, Haftung, Konkurrenzverbote), welche es nach Möglichkeit zu klären gilt, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.

Durch eine durchdachte und für beide Seiten befriedigende Vertragsgestaltung können kostspielige Streitigkeiten vermieden werden.

Im Handelsvertreterrecht verfügen wir seit der Kanzleigründung über sehr dichte Erfahrungen. Zahlreiche Gerichtsverfahren haben unseren Blick und unsere Beratung in diesem Rechtsgebiet geschärft. Insbesondere Versicherungsagenten nehmen häufig unsere Dienste in Anspruch.